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Einreisebestimmungen für Spanien
Als Deutscher benötigt man kein Visum und
auch
keine Impfungen zur Einreise nach Spanien. Notwendig ist ein gültiger
Reisepass (Gültigkeitsdauer überprüfen einige Wochen vor der Reise!).
Es ist aber auch möglich für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten den
Personalausweis vorzulegen. Er gehört auf jeden Fall ins Reisegepäck.
Kinder benötigen einen Kinderausweis (ab 14 Jahre mit Lichtbild) oder
eine Eintragung in den Reisepass der Eltern.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren
Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen teilweise von den
staatlichen Regelungen ab. Bitte vor Antritt der Reise nachfragen.
Um eine Arbeit in Spanien aufzunehmen, benötigt man nach der EU-Regelung keine Arbeitserlaubnis.
Aufgrund der Bombenattentate 2001 in New York und
2004 in Madrid werden aus Sicherheitsgründen die einreisenden deutschen
Staatsbürger auf dem Luftweg bei ihrer Ein- und Ausreise wieder stärker
kontrolliert.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde,
Katzen, Frettchen) nach Spanien gelten wir für andere EU-Staaten seit
2004 folgende Regelungen: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen.
Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft
ist und ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten.
Warenverkehr innerhalb der EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern
die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf
bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops
gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den
Reisenden ein Nachweis verlangt werden.
Duty-free-Verkauf in der EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen
innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen,
können im Duty-free-Shop verbilligt einkaufen. Bei der Einfuhr von
Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land
gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe
Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Zollfrei dürfen folgenden Artikel bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern nach Spanien eingeführt werden:
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200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak;
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 % oder 2 Liter alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt;
- 2 Liter Wein;
- 250 ml Eau de Toilette und 50 g Parfüm;
- 500 g Kaffee oder 200 g Kaffee- Extrakt;
- 100 g Tee oder 40 g Tee-Extrakt;
- Geschenke im Wert von 175 € pro Erwachsenen (90 € pro Person unter 15 Jahren).
- Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Wichtiger Hinweis: Obwohl wir die Zusammenstellung dieser Informationen
regelmäßig überprüfen, können wir keine Gewährleistung für
Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben. Gültig und auf dem
neusten Stand sind nur die Original- Dokumente von Spanien auf den entsprechenden Webseiten.
Webtipps
Auswärtiges Amt der BRD mit aktuellen Hinweisen zu Reisen nach Spanien »
Webseite der Botschaft Spaniens »
Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Spanien »
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Reiseführer - Tipp |
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